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   BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15   

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BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15 (https://dejure.org/2016,5683)
BPatG, Entscheidung vom 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15 (https://dejure.org/2016,5683)
BPatG, Entscheidung vom 16. März 2016 - 26 W (pat) 15/15 (https://dejure.org/2016,5683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "hund" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Unterscheidungskraft des Wortzeichens "hund" für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich Möbel und Seminarorganisation

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "hund" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "hund" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
    Auszug aus BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
    c) Wenngleich somit das begriffliche Verständnis der Bezeichnung "hund" in seinen im Vordergrund stehenden Bedeutungen "Haustier", Schimpfwort und "Rollbrett für Möbel" dem angesprochenen Publikum keinerlei Schwierigkeiten bereitet, zumal der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige deutsche Durchschnittsverbraucher an sprachlich inkorrekte Schreibweisen aus der Werbung umfänglich gewöhnt ist (BPatG 30 W (pat) 528/13 - hygieneXXL; 27 W (pat) 26/11 - jungbrunnen; 32 W (pat) 156/07 - christmarkt; 29 W (pat) 132/04 - bayernpress; 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse), drängt sich gleichwohl vorliegend ein Sachbezug zu den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht auf.
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872, 874 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress).
  • BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Auszug aus BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
    c) Wenngleich somit das begriffliche Verständnis der Bezeichnung "hund" in seinen im Vordergrund stehenden Bedeutungen "Haustier", Schimpfwort und "Rollbrett für Möbel" dem angesprochenen Publikum keinerlei Schwierigkeiten bereitet, zumal der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige deutsche Durchschnittsverbraucher an sprachlich inkorrekte Schreibweisen aus der Werbung umfänglich gewöhnt ist (BPatG 30 W (pat) 528/13 - hygieneXXL; 27 W (pat) 26/11 - jungbrunnen; 32 W (pat) 156/07 - christmarkt; 29 W (pat) 132/04 - bayernpress; 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse), drängt sich gleichwohl vorliegend ein Sachbezug zu den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht auf.
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872, 874 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143, 1144, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 16 - for you).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872, 874 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BPatG, 05.02.2015 - 30 W (pat) 528/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "hygieneXXL" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
    c) Wenngleich somit das begriffliche Verständnis der Bezeichnung "hund" in seinen im Vordergrund stehenden Bedeutungen "Haustier", Schimpfwort und "Rollbrett für Möbel" dem angesprochenen Publikum keinerlei Schwierigkeiten bereitet, zumal der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige deutsche Durchschnittsverbraucher an sprachlich inkorrekte Schreibweisen aus der Werbung umfänglich gewöhnt ist (BPatG 30 W (pat) 528/13 - hygieneXXL; 27 W (pat) 26/11 - jungbrunnen; 32 W (pat) 156/07 - christmarkt; 29 W (pat) 132/04 - bayernpress; 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse), drängt sich gleichwohl vorliegend ein Sachbezug zu den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht auf.
  • BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 26/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "jungbrunnen" - keine

    Auszug aus BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15
    c) Wenngleich somit das begriffliche Verständnis der Bezeichnung "hund" in seinen im Vordergrund stehenden Bedeutungen "Haustier", Schimpfwort und "Rollbrett für Möbel" dem angesprochenen Publikum keinerlei Schwierigkeiten bereitet, zumal der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige deutsche Durchschnittsverbraucher an sprachlich inkorrekte Schreibweisen aus der Werbung umfänglich gewöhnt ist (BPatG 30 W (pat) 528/13 - hygieneXXL; 27 W (pat) 26/11 - jungbrunnen; 32 W (pat) 156/07 - christmarkt; 29 W (pat) 132/04 - bayernpress; 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse), drängt sich gleichwohl vorliegend ein Sachbezug zu den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht auf.
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BPatG, 14.09.2005 - 26 W (pat) 34/04
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • ArbG Düsseldorf, 04.09.2013 - 8 Ca 7883/12

    Termin mit Hund

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

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